Allgemeine Geschäftsbedingungen





AGB Lieferung und Versand der August Müller CNC-Zerspanungstechnik GmbH

  1. Allgemeines

    1. Die Verkaufs- und Lieferbedingungen der August Müller CNC Zerspanungstechnik GmbH – nachfolgend „unsere Bedingungen“ genannt – gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

    2. Alle von uns erstellten Angebote sind frei bleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung zustande. Wenn ein an uns gerichteter Auftrag per E-Mail eingeht und diese E-Mail als erhalten bestätigt wird, stellt diese Bestätigung noch keine Auftragsbestätigung dar.

    3. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen von uns erstellten Unterlagen behalten wir uns Urheberrechte vor.

    4. An uns gerichtete Aufträge werden schriftlich oder in Textform bestätigt. Die Auftragsbestätigungen sind vom Kunden sofort nach Erhalt sorgfältig zu prüfen. Änderungen sind vom Kunden unverzüglich schriftlich oder in Textform uns gegenüber bekanntzugeben.

    5. Wir speichern Daten unserer Kunden im Rahmen unserer gegenseitigen Geschäftsverbindungen gemäß der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO).

  2. Preise

    1. Unsere Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, ab Werk einschließlich Normalverpackung in Euro netto.

    2. Preise in den Auftragsbestätigungen gelten ausschließlich für die dort genannten Maß- und Ausführungsangaben. Bei vom Kunden veranlassten und zur Ausführung gekommenen Abweichungen vom Auftrag oder zusätzlichen Leistungen sind wir berechtigt, angemessene Mehrpreise in Rechnung zu stellen.

    3. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert aus- gewiesen.

  3. Zahlungen

    1. Zahlungen sind nach den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten und gelten an dem Tag als geleistet, an dem wir über den Betrag verfügen (Bringschuld). Sie werden jeweils auf die älteste fällige Schuld angerechnet. Dort zunächst auf Kosten, Zinsen und sodann auf die Hauptforderung.

    2. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen.

    3. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlich vorgesehenen Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens behalten wir uns vor.

    4. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

  4. Lieferung / Versand

    1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

    2. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungs- pflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte behalten wir uns vor.

    3. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden zur vereinbarten Lieferzeit, spätestens mit Verlassen des Werks / Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Verzögert sich der Versand durch Handlungen bzw. Erklärungen des Kunden, so geht bereits vom Tag der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Kunden über.

  5. Eigentumsvorbehalt

    1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.

    2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach angemessener Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzunehmen. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist entsprechend auf die Verbindlichkeiten des Kunden anzurechnen.

    3. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln, diese darüber hinaus aus- reichend zu versichern und sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen.

    4. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich oder in Textform zu benachrichtigen.

    5. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; tritt hiermit aber schon jetzt seine künftigen Forderungen (einschließlich der jeweils aktuellen Mehrwertsteuer) an uns ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Dritte erwachsen und zwar entsprechend dem Rechnungswert der Ware. Der Kunde bleibt zum Einzug der Forderungen berechtigt, verpflichtet sich aber, für den Fall, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, in Zahlungsverzug gerät oder ein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens vorliegt, die Namen seiner Abnehmer und der Dritten sowie die Rechnungsdaten der veräußerten Ware auf unser Verlangen mitzuteilen.

    6. Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden wird stets für uns vor- genommen. Wird die Ware mit anderen Gegenständen verarbeitet oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

    7. Der Kunde tritt an uns auch die Forderungen zur Sicherung der Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Ware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Diese Abtretung wird bereits hiermit von uns angenommen.

  6. Gewährleistung

    1. Etwaige Gewährleistungs- und Rückgriffsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB obliegenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

    2. Handelsübliche geringfügige technische Abweichungen in der Konstruktion oder Ausführung der Ware (z. B. Qualität, Farbe, Größe), die weder deren Funktionstüchtigkeit noch deren Wert beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar und begründen keine Gewährleistungsansprüche.

    3. Soweit zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs ein Mangel der Ware vorliegt, hat der Kunde die Wahl zwischen Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen mangelfreien Sache. Im Fall der Nacherfüllung tragen wir alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware an einen anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

    4. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel bzw. Beschädigungen, die auf unsachgemäße Behandlung, Verwendung oder Montage der Ware durch den Kunden oder Dritter beruhen. Ferner sind Gewährleistungsansprüche bei solcher Ware ausgeschlossen, an der Dritte ohne unsere Zustimmung gearbeitet haben.

    5. Hat der Kunde Ware erhalten und aufgrund eines Gewährleistungsrechts eines eigenen Kunden Gewährleistungsansprüche erfüllt, die auf einen bei Gefahrübergang vorliegenden Mangel der Ware zurückzuführen sind, ist der Kunde berechtigt, Ersatz der dafür vorhersehbaren, typischerweise erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.

    6. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Bei Gewerbe-, Handwerks- und Industriebetrieben oder für Tätigkeiten ähnlicher oder vergleichbarer Art (z. B. selbständige oder freiberufliche Tätigkeit), gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr.

  7. Haftung

    1. Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder von Seiten unserer Erfüllungsgehilfen haften wir nach den gesetzlichen Regeln, ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten.

    2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

    3. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir und unsere Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, maximal in Höhe von 5.000.000 Euro (EUR).

  8. Gerichtsstand / Anwendbares Recht / VSBG

    1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz (Uelzen), sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

    2. Es gilt stets das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Maßgebliche Vertrags- und Gerichtssprache ist Deutsch. Die Geltung des UN-Kaufrecht (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

    3. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    4. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

(Stand: Mai 2018)


AGB Einkaufsbedingungen der August Müller CNC-Zerspanungstechnik GmbH

  1. Allgemeines

    1. Die Einkaufsbedingungen der August Müller CNC-Zerspanungstechnik GmbH – nachfolgend „unsere Bedingungen“ genannt – gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Lieferanten erkennen wir nicht an. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Lieferanten die Lieferung vorbehaltlos annehmen.

    2. Unsere Bedingungen gelten in ihrer jeweiligen Fassung auch für künftige Verträge mit dem Lieferanten, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssen; die jeweils aktuelle Fassung unserer Bedingungen ist unter www.august-mueller.de abrufbar.

    3. Wir speichern Daten unserer Lieferanten im Rahmen unserer gegenseitigen Geschäftsbeziehungen gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

  2. Vertragsabschluss und -änderungen

    1. Unsere Bestellungen und Annahmen von Angeboten bedürfen der Textform gemäß § 126b BGB, soweit im Folgenden nicht anders bestimmt. Unsere Bestellungen und Annahmen von Angeboten sind ohne Unterschrift unseres Geschäftsführers oder Prokuristen nur gültig, wenn sie einen Betrag in Höhe von EUR 2.000,-- (in Worten: Euro zweitausend) pro Bestellung bzw. Annahme nicht überschreiten. Überschreiten unsere Bestellungen und Annahmen
      von Angeboten den vorgenannten Betrag, bedürfen sie stets der Unterzeichnung durch unseren Geschäftsführer oder Prokuristen.


    2. An unsere Bestellungen halten wir uns 2 Wochen gebunden; nimmt der Lieferant die Bestellung nicht innerhalb dieser Frist in Textform gemäß § 126b BGB an, können wir die Bestellung widerrufen.

    3. Eine verspätete Annahme gilt als neues Angebot und bedarf stets der Annahme durch uns. Entsprechendes gilt für eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen.

    4. Angebote, Entwürfe, Proben und Muster des Lieferanten sind für uns kostenfrei.

    5. Sofern wir nicht vorab in Textform gemäß § 126b BGB zugestimmt haben, darf der Lieferant die von uns beauftragte Leistung nicht von Dritten durchführen lassen. Wir werden diese Zustimmung jedoch nicht ohne wichtigen Grund verweigern. Sollten wir einer Beauftragung Dritter zustimmen, so hat der Lieferant dem Dritten die gleichen Pflichten zu übertragen, wie er sie uns gegenüber eingegangen ist. Darüber hinaus haftet der Lieferant für Verschulden
      des Dritten, wie für sein eigenes Verschulden
      .

  3. Preise

    1. Der in unseren Bestellungen angegebene Preis ist bindend. Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, auch wenn diese nicht gesondert ausgewiesen ist. Dies gilt auch für vom Lieferanten eventuell zu erbringende Nebenleistungen.

    2. Der in unseren Bestellungen angegebene Preis schließt alle Leistungen und Nebenleistungen des Lieferanten sowie alle Nebenkosten (z.B. ordnungsgemäße Verpackung, Zoll, Einfuhrabgaben, Transportkosten einschließlich eventueller Transport- und Haftpflichtversicherung) ein, soweit im Einzelfall nicht etwas anderes in Textform gemäß § 126 b BGB vereinbart ist.

    3. Unsere Zahlungen erfolgen unter Vorbehalt der Rechnungsprüfung.

    4. Sofern nicht anders in Textform gemäß § 126 b BGB vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen.

    5. Fälligkeitszinsen werden von uns nicht geschuldet. Ein etwaiger Verzugszins beträgt jährlich fünf (5) Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Für den Eintritt des Verzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist jedoch eine schriftliche Mahnung durch den Lieferanten erforderlich.

    6. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen uns in gesetzlichem Umfang zu. Insbesondere sind wir berechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten, solange uns noch Ansprüche aus unvollständigen oder mangelhaften Leistungen gegen den Lieferanten zustehen.

    7. Aufrechnungsrechte stehen dem Lieferanten nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

  4. Lieferung / Gefahrübergang

    1. Die in unseren Bestellungen angegebenen Lieferzeiten sind bindend. Maßgeblich für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist der Eingang der Ware bei uns oder an dem von uns vorgegebenen Lieferort.

    2. Wenn für den Lieferanten absehbar ist, dass vereinbarte Lieferzeiten nicht eingehalten werden können, ist er verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Verzögerungen in Kenntnis zu setzen.

    3. Vor der vereinbarten Lieferzeit dürfen Lieferungen oder Teillieferungen nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung vorgenommenen werden.

    4. Der Lieferant ist verpflichtet, alle erforderlichen Warenbegleitpapiere, Lieferantenerklärungen, Prüfprotokolle und sonstigen Unterlagen auf seine Kosten zu beschaffen und uns rechtzeitig vorzulegen.

    5. Erbringt der Lieferant seine Leistung nicht oder nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit oder kommt er in Verzug, so bestimmen sich unsere Rechte im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Regelungen in Absatz 3 bleiben unberührt.

    6. Ist der Lieferant in Verzug, können wir eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5% der Bestellsumme verlangen. Die Höhe der Vertragsstrafe ist jedoch auf maximal 5 % der Bestellsumme begrenzt. Der Lieferant verzichtet insoweit auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs. Wir sind berechtigt, die Vertragsstrafe neben der Erfüllung und als Mindestbetrag eines vom Lieferanten nach den gesetzlichen Vorschriften geschuldeten Schadensersatzes zu verlangen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt.

    7. Die Annahme der verspäteten Lieferung stellt keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche oder die Vertragsstrafe dar.

    8. Sofern im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart ist, erfolgen Lieferungen „frei Haus“ (DDP Bestimmungsort gemäß INCOTERMS 2020) an den in der Bestellung angegebenen Ort. Ist der Bestimmungsort nicht angegeben und nichts anderes vereinbart, so hat die Lieferung an unseren Geschäftssitz in Deutschland, im Neuen Felde 100, 29525 Uelzen, zu erfolgen. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort (Bringschuld).

    9. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit Übergabe am Erfüllungsort über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend.

    10. Für den Eintritt des Annahmeverzuges gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Lieferant muss uns seine Leistung aber auch dann ausdrücklich anbieten, wenn für eine Handlung oder Mitwirkung eine bestimmte oder bestimmbare Kalenderzeit vereinbart ist.

  5. Eigentumsvorbehalt

    1. Wir behalten uns das Eigentum sowie etwaige Urheberrechte an von uns abgegebenen Angeboten und Bestellungen sowie dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Beschreibungen und anderen Unterlagen vor. Der Lieferant darf diese ohne unsere Zustimmung weder Dritten zugänglich machen, noch sie bekanntgeben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Der Lieferant ist verpflichtet, die Unterlagen auf unser Verlangen vollständig an uns zurückzugeben. Eventuell angefertigte Kopien sind in diesem Fall zu vernichten; hiervon ausgenommen sind nur die Aufbewahrung im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht sowie die Speicherung von Daten zu Sicherungszwecken im Rahmen der gesetzlichen Datensicherung.

    2. Soweit wir den Lieferanten Werkzeuge, Vorrichtungen, Modelle oder Rohmaterial zur Verfügung stellen oder solche vom Lieferanten für uns gefertigt werden, behalten wir uns auch an diesen das Eigentum vor bzw. geht das Eigentum nach Fertigung auf uns über.

    3. Eine Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung von dem Lieferanten von uns beigestellten Gegenständen durch den Lieferanten wird für uns vorgenommen. Es besteht Einvernehmen, dass wir im Verhältnis des Wertes der Beistellungen zum Wert des Gesamterzeugnisses Miteigentümer an den unter Verwendung der beigestellten Gegenstände hergestellten Erzeugnissen werden. Diese werden bis zum Zeitpunkt der Übergabe vom Lieferanten für uns verwahrt.

    4. Die Übereignung der Ware hat mit deren Übergabe an uns unbedingt und ohne Rücksicht auf die Zahlung des Preises zu erfolgen. Für den Fall, dass ein durch die Kaufpreiszahlung bedingtes Angebot des Lieferanten auf Übereignung von uns im Einzelfall angenommen wird, erlischt der Eigentumsvorbehalt des Lieferanten spätestens mit der entsprechenden Kaufpreiszahlung. Jeder verlängerte oder erweiterte Eigentumsvorbehalt des Lieferanten wird ausgeschlossen.

  6. Gewährleistung, Regress und Produkthaftung

    1. Für die Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Lieferanten gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

    2. Mängelansprüche stehen uns abweichend von § 442 Abs. 1 S. 2 BGB uneingeschränkt auch dann zu, wenn der Mangel bei Vertragsschluss infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist.

    3. Für die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die gesetzlichen Vorschriften, mit folgender Maßgabe: Unsere Untersuchungspflicht beschränkt sich auf Mängel, die bei der Wareneingangskontrolle unter äußerlicher Begutachtung einschließlich der Lieferpapiere sowie bei der Qualitätskontrolle im Stichprobenverfahren offen erkennbar sind (z.B. Transportbeschädigungen, Falsch- und Minderlieferung).

    4. Erfüllt der Lieferant seine Nacherfüllungsverpflichtung durch Ersatzlieferung, so beginnt für die als Ersatz gelieferte Ware nach deren Ablieferung die Verjährungsfrist neu zu laufen.

    5. Uns stehen die gesetzlich bestimmten Regressansprüche innerhalb von Lieferketten (Lieferantenregress gemäß §§ 478, 479 BGB) neben den Mängelansprüchen uneingeschränkt zu.

    6. Für den Fall, dass wir aufgrund von Produkthaftung in Anspruch genommen werden, ist der Lieferant verpflichtet, uns von derartigen Ansprüchen Dritter freizustellen, soweit der Schaden durch einen Fehler der vom Lieferanten gelieferten Ware verursacht worden ist. In den Fällen verschuldensabhängiger Haftung gilt dies jedoch nur dann, wenn den Lieferanten ein Verschulden trifft.

    7. Der Lieferant ist verpflichtet, auf seine Kosten stets eine ausreichende Produkthaftpflicht-Versicherung zu unterhalten. Der Lieferant hat uns auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Produkthaftpflicht-Versicherung nachzuweisen.

  7. Exportkontrolle und Regelkonformität

    1. Der Lieferant ist zur Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik (insbesondere DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, VDI-Richtlinien, DVGW-Regelwerk) und der gesetzlichen Bestimmungen über die Produktsicherheit (insbesondere dem Produktsicherheitsgesetz), der international geltenden arbeitsrechtlichen Mindeststandards, insbesondere sämtlicher Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation („ILO“) hinsichtlich Arbeitnehmerrechte, Arbeitszeit und Arbeitsschutz, sowie aller jeweils geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen verpflichtet.

    2. Der Lieferant ist verpflichtet, uns über etwaige Genehmigungspflichten seiner Waren nach jeweils geltendem deutschen, europäischen (EU), US-amerikanischen Ausfuhr-, Zoll- und Außenwirtschaftsrecht sowie nach Ausfuhr-, Zoll- und Außenwirtschaftsrecht des Ursprungslandes seiner Waren so früh wie möglich vor dem Liefertermin in Textform gemäß § 126b BGB zu unterrichten.

    3. Der Lieferant wird sich weder aktiv oder passiv noch direkt oder indirekt an jeder Form der Bestechung oder Korruption, der Verletzung der Menschenrechte oder der Diskriminierung seiner Mitarbeiter, der Zwangsarbeit oder der Kinderarbeit beteiligen.

    4. Für den Fall, dass der Lieferant gegen eine der vorgenannten Verpflichtungen verstößt, hat der Lieferant sowohl uns, die mit uns verbundenen Unternehmen, als auch deren Kunden von sämtlichen Kosten, Ansprüchen Dritter (insbesondere von unmittelbaren oder mittelbaren Schadenersatzansprüchen) sowie von sonstigen Nachteilen (z.B. Bußgeldern) aufgrund der Verletzung der vorstehenden Bestimmung auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Lieferant diese Pflichtverletzung nachweislich nicht zu vertreten hat.

  8. Gerichtsstand / Anwendbares Recht / VSBG

    1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz (Uelzen), sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

    2. Es gilt stets das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Maßgebliche Vertrags- und Gerichtssprache ist Deutsch. Die Geltung des UN-Kaufrecht (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

    3. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    4. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

(Stand: Oktober 2019)

August Müller CNC-Zerspanungstechnik — Ihre erste Wahl für Industrie und Anlagenbau 

Betreiberinformationen

August Müller CNC-Zerspanungstechnik GmbH
Im Neuen Felde 100
29525 Uelzen

Telefon: (0581) 9 76 56 - 0
Telefax: (0581) 9 76 56 - 200
E-Mail: info@mueller-cnc.de
Web: http://www.august-mueller.de/

Vertreten durch die Geschäftsführer:
Mathias Rösler, Eicke Kaiser
Registriert beim Registergericht: Amtsgericht Lüneburg
Registernummer: HRB 120449

TÜV zertifizierter Betrieb

Wir sind zertifiziert nach DIN 9001:2015

Wir weisen darauf hin, dass ausschließlich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an.
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